#Klimaneutralität von öffentlichen Immobilien: So klappt das nicht !

Foto von Avel-Chuklanov auf Unsplash

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Mai 2023

Die Bundesregierung, viele Bundesländer und auch eine Reihe von Kommunen  veröffentlichen über ihre Internet-Seiten oder durch Pressemeldungen, dass ihre Verwaltung bis zu einem Zeitpunkt zwischen 2030 und 2050 #klimaneutral sein sollen. Auf Landes- und Bundes-Ebene wurden diese Ziele oft durch entsprechende Gesetze festgeschrieben (z.B. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg *01).

Hier greift nun die allgemeinen Definition des Begriffes #Klimaneutralität (siehe EU-Parlament *02). Die entsprechenden Landes- und Bundes-Regierungen sowie Kommunen behaupten letztendlich, sie hätten das Ziel ALLE von der Verwaltung verursachte Kohlenstoffemissionen (oder Äquivalente) durch den Entzug von Kohlenstoff aus der Atmosphäre auszugleichen.

Einige Emissionen fallen unter den Tisch

Bei näherer Betrachtung der Klimaneutralitäts-Berichte der öffentlichen Verwaltungen merkt man aber schnell : dem ist nicht so. Die öffentlichen Organisationen, die überhaupt über ihre CO2-Emissionen berichten, erwähnen einen erheblichen Teil ihrer Emissionen nicht. Gemeint sind konkret die CO2-Emissionen aus Baumaßnahmen, also Neubau und Instandhaltung. Als Beispiele seien hier die Berichte bzw. Konzeptionen für Baden-Würtemberg (*03), Niedersachsen (*04) und Brandenburg (*05) genannt.

Auf kommunaler Ebene gibt es Städte wie München (*06), die wirklich alle Emissionen berücksichtigen wollen, aber auch viele andere Kommunen (wie z.B. Frankfurt a.M. *07 oder Hannover *08), die dies derzeit nicht vorhaben.

Bei den Bundesländern berichtet kein einziges Land über diese CO2-Emssionen der eigenen Verwaltungen. Der Bund derzeit ebenfalls nicht.

Wie kann das sein ?

Auch wenn sich die Ursache dafür ohne Gespräche mit den Beteiligten kaum sicher zu benennen ist, so liegt die Ursache möglicher Weise im verbreitesten Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen verborgen, dem sogenannten GHG-Protokoll (z.B. Bilanzierung für Städte *09).

Dort kann man nun nachlesen, dass der Berichtskreis „Scope 3“ die indirekten Emissionen enthält. Dazu gehören aus Sicht eines Unternehmens, einer Verwaltung oder einer Kommue auch die Instandhaltung, der Neubau und der Abriss von Immobilien. Das GHG-Protokoll empfiehlt zwar auch den Scope 3 zu berücksichtigen, dies ist aber nur eine Empfehlung. Nur die Berichtskreise „Scope 1“ und „Scope 2“ sind verpflichtend.

Wie Hoch sind die Emissionen aus Baumaßnahmen ?

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung stellt in seiner Publikation „Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland“ (*10) dar, dass die Emissionen aus Baumaßnahmen im Jahre 2014 ca. 25 % aller Immobilien-bezogenen Emissionen ausmachen (Datenbasis 2014: 65 Mio.Tonnen CO2-Äquiv.). Allerdings : Je energie-effizienter die Gebäude insgesamt werden (durch Neubau oder Sanierung) destro größer wird dieser Wert. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Anteil in 2023 schon über 30 % liegt, ist also recht hoch.

Konsequenzen

Wird nicht über die CO2-Emissionen aus Baumaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung berichtet, so kann diesbezüglich auch nichts gesteuert werden. Ohne Steuerung werden diesse Emissionen nicht gezielt reduziert. Die propagierten Klimaziele können dann auch nicht erreicht werden.

Veränderung notwendig

Mindestens 25 % der Treibhausgas-Emissionen von öffentlichen Immobilien werden derzeit nicht betrachtet und nicht gesteuert. Deshalb muss die Politik und die öffentliche Verwaltung die bisherige Handlungsweise bezogen auf die Klimaneutralität ihrer Immobilien anpassen und radikal beschleunigen. Im Konfliktfall müsste die Entscheidungsträgerin bzw. der Entscheidungsträger an der Spitze so entscheiden, dass eine Fokussierung auf die Klimaziele gelingt. Ein jüngstes Beispiel aus dem Verkehrs-Ressort des Bundes zeigt allerdings, dass nicht jeder dazu bereit ist. Es setzt nämlich voraus, dass die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger an der Spitze die Zusammenhänge verstehen und die Klimaneutralität als (anderen Zielen) übergeordnetes Ziel ansehen. Sonst klappt das nicht.

Konkrete Veränderung-Maßnahmen könnten sein :

  1. Die Einhaltung der Klimaziele hat Vorrang vor allen anderen Zielen.
  2. Die Bedeutung der Klimaziele für die gesamte Gesellschaft wird durch ein kontinuierliches ChangeManagement in die Köpfe aller Beschäftigten (und besonders aller Führungskräfte) gebracht (Mindset entwickeln).
  3. Das #GWP (Global Warming Potential) inklusiv #Chancen und #Risiken wird für alle Baumaßnahmen für 10 Jahre in die Zukunft mindestens jährlich geplant und mindestens quartalsweise berichtet. Auf Basis dieser Daten erfolgt die Steuerung bzw. das Controlling. Dazu wird ein passendes #Risikomanagement betrieben.
  4. Es werden kurzfristig (in Monaten nicht Jahren) konkrete GWP-Reduktions-Ziele für Baumaßnahmen benannt, Umsetzungs-Strategien entwickelt und in die Tat umgesetzt.
  5. Bei der Betrachtung von Unterbringungs-Alternativen (Neubau, Sanierung, Anmietung) erhält der GWP aus den potentiellen Baumaßnahmen einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung. Die Sanierung eines bestehenden Gebäudes hat im Durchschnitt Vorrang vor dem Neubau (Stichwort: Graue Energie nutzen), auch wenn die Sanierung teurer als ein Neubau wäre.
  6. Eine Steuerung des GWP sowie der Chancen und Risiken wird auf oberster Ebene installiert. Ressorts/Ämter zeigen deshalb im Rahmen eines quartalsweisen Berichtswesens auf, für welche GWP sie verantwortlich sind. In diesem Kontext werden die Anforderungen von Ressorts oder Ämtern an die Unterbringung reduziert, wenn die Klimaziele sonst nicht eingehalten werden können (stärkere Digitalisierung, HomeOffice und einige Aspekte von NewWork können dabei helfen). Wenn notwendig werden Neubau-Projekte zurückgestellt.
  7. Das Baurecht (der Länder) wird kurzfristig so flexibel, dass bei einer Sanierung im Bestand weniger Schwierigkeiten durch die derzeit notwendige Einhaltung aktueller Normen entstehen (Stichwort: Verlust des Bestandsschutzes).

 

Quellen

*01 : Klimaschutzgesetz BW: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KlimaSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

*02 : Klimaneutralität EU-Parlament : https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190926STO62270/was-versteht-man-unter-klimaneutralitat

*03: Bericht klimaneutrale LV in BW: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Klima/Bericht_Klimaneutrale_Landesverwaltung.pdf

*04: Strategie klimaneutrale Reg. Niedersachsen:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/178370/Strategie_Klimaneutrale_Landesregierung_Niedersachsen_2021_.pdf

*05: Gutachten Klimaplan BB:

https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Endbericht-Gutachten-Klimaplan-BB.pdf

*06 : Maßnahmenplan Klimaneutralität München

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:dc76020e-b14b-42ca-9eea-4c3ce538b951/Massnahmenplan-Klimaneutralitaet-Muenchen.pdf

*07 : Generalkonzept im Rahmen des Masterplans „100% Klimaschutz“ der Stadt Frankfurt am Main

https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Service/Dokumente/Masterplan-Klimaschutz.pdf

*08 : Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung (Hannover)

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhSIMwebdd.nsf/E40187937CB2A6ABC12580F8001C3AD6/$FILE/AAUG_20170306_Anlage2.pdf

*09 : GHG-Protokoll for Cities

https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/GPC_Full_MASTER_RW_v7.pdf

*10 : Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2020/bbsr-online-17-2020-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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